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  • torquato

636 Beiträge seit 22.06.2009

4 Tage Plädoyer

cybergorf schrieb am 26.07.2017 00:38:

Wer für sein Plädoyer 4 Tage ansetzen muss, dem fehlen klare Beweise.

Rechnen wir mal nach.

10 Morde
2 Sprengstoffanschläge
15 Raubüberfälle

= 27 Taten

5 Angeklagte

Wenn man nur 10 Minuten für jeden Angeklagten und jede Tat ansetzt, kommt man auf (27 x 5 x 10) 1.350 Minuten, also 22,5 Stunden. Das entspricht ziemlich genau den 20 Stunden, die die Staatsanwaltschaft im Vorfeld für das Plädoyer angesetzt hat.

Also 10 Minuten pro Angeklagtem und Tatvorwurf halte ich jetzt nicht für sooooooo übermäßig lange.

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