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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2010

Es wurde unten doch schon geschrieben.

Götzl darf aus einem Prozess, dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, nichts bekunden, um das Urteil nicht zu gefährden. Rechtskräftig ist es erst, wenn schriftlich vorliegend, unterschrieben.

Hier solltest du dich eher fragen, warum der Untersuchungsausschuss den Götzl zum jetzigen Zeitpunkt einlädt, und damit das Risiko eingeht, er könne sich verplappern.

Da wäre das Geschrei aber groß, wenn ein U-Ausschuss plötzlich den NSU-Prozess gekippt hätte, weil Götzl nicht an sich halten kann.

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