Ego Zentrik schrieb am 20.02.2018 19:49:
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Wie ist die Rechtslage, wenn trotz Nichtzustimmung die Spitzen der SPD dennoch eine große Koalition durchführen werden? Ähnlich wie bei CETA?
Alles bereits ausgiebig in diesem Forum, in verschiedenen Threads, von verschiedenen Schreibenden und an vielen anderen Stellen im Internet diskutiert und geklärt. Bspw. hier:
Kurz: Die Abgeordneten im Bundestag könnten auch gegen eine große Mehrheit der "SPD"-Basis eine "Große" Koalition begehen. Und eben so könnten sie Trotz einer großen Mehrheit der "SPD"-Basis für eine Koalition gegen eine solche Koalition handeln. Denn sie sind formal- und verfassungsrechtlich allein ihrem Gewissen verantwortlich. Das Votum der "SPD"-Basis kann einzig für die "SPD" als Partei rechtsverbindlich sein. Nicht jedoch für die "SPD" als Fraktion im Bundestag.
Was davon zu halten ist, ist eine völlig andere Frage. Und ob sich die Abgeordneten dennoch an ein "SPD"-Votum halten - wie auch immer es ausgeht -, eben so. Das eine ist eine rechtliche Frage. Das andere eine politische.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.02.2018 20:12).