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  • Foriist

549 Beiträge seit 31.03.2016

Details zur "Energiecharta"

www.welt.de/wirtschaft/article233437559/Energiecharta-Europa-steckt-in-einer-Milliarden-Falle.html

Man hört von der Energiecharta, wenn diese den Steuerzahler Geld kostet, etwa als Vattenfall 1,4 Milliarden Euro als Atomausstiegs-Abgeltung erhielt. Dies war kein Einzelfall:
RWE verklagt die Niederlande und fordert ebenso viel Geld wegen des Kohleausstiegs 2030.
Auch der deutsche Konzern Uniper verklagt die Niederlande. Der Energie-Vertrag garantierte Investitionssicherheit im Gebiet des früheren Warschauer Paktes. Seit 2000 beziehen sich Klagen auf Kohle-Ausstiege, gekürzte Subventionen oder um den Schlingerkurs beim Atom-Ausstieg. Spanien zahlte Schadensersatz, da es Solarstromeinspeise-Subventionen zu früh kürzte.
Die strengen Reduktionsziele bis 2030 und das BVerfG Urteil, wonach bereits heute strengerer Klimaschutz zu betreiben sei – erfordern eine radikalere Treibhausgas-Reduktion und die Gefahr von Schadenersatz-Forderungen gemäß der Energiecharta. Brüssel und EU-Mitgliedstaaten fürchten, dass Konzerne nun extrem hohe Entschädigungen fordern.
Im Mai 2020 schlug die Kommission vor, nach dem Wegfall bleibe ein Vertrauensschutz von zehn Jahren für fossile Investitionen.
Investitionen in emissionsärmere Gaskraftwerke oder Gaspipelines seien bis 2040 geschützt. Staaten Osteuropas, die am Öl- und Gas-Geschäft verdienen, sträuben sich; auch Russland, Aserbaidschan und Kasachstan. EU-Kommission und EuGH nahmen an, dass die Energiecharta zwischen EU-Staaten nicht gilt, weil es EU-Recht gibt. Schiedsgerichte sehen das anders.
Frankreich fordert den Austritt der EU. Spanien drohte den Austritt an.
Nach dem Austritt gelten Verpflichtungen 20 Jahre. Italien verließ den Vertrag 2016.
Unternehmen können bis 2036 Italien verklagen. Austrittsverfechter glauben, EU-Staaten können die 20-Jahrefrist aushebeln, wenn sie miteinander vereinbaren, dass die 20-jährige Phase für sie nicht mehr gelte.
Damit wären Klagen von Unternehmen eines EU-Staates gegen ein anderes EU-Land unmöglich.
Jene Klagen bilden den Hauptanteil der 142 öffentlich bekannten Charta-Schiedsverfahren aus.
Die exportorientierte BRD ist für den Erhalt der Charta. Träte die EU aus, können einzelne EU-Staaten Mitglied bleiben.

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