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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Hui, jetzt muß die Verteidigung fix ihr Plädoyer umstricken

Haushaltshilfe in der Terror-WG ist nicht strafbar. Zumindest bei Islamisten nicht.
Der BGH hat ihnen da gerade was auf dem Silbertablett geliefert:

Die Mitgliedschaft oder Unterstützung der Terrorgruppe sehe bei Männern und Frauen nun einmal unterschiedlich aus – so die Sicht des Bundesgerichtshofs. Oder bildlich gesprochen: Dschihadistische Männer kämpfen, foltern oder morden. Frauen hingegen kümmern sich vornehmlich um den Haushalt, bekommen Kinder und versorgen die Ehemänner und den Nachwuchs.

Laut Bundesgerichtshof sind derartige Handlungen nicht strafbar, weil sie keine explizite Terrorunterstützung darstellen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article175870846/Terrorismus-Zwei-IS-Frauen-kehren-mit-Kindern-nach-Deutschland-zurueck.html

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