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  • GpunktN

477 Beiträge seit 14.03.2001

Re: Eigenverantwortung

Nein - ich lese nur DIE Nutzungsbedinungen DER Anbieter, bei denen
ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme und meine Daten hinterlege.

Das ist eigentlich weniger heldenhaft - als vielmehr notwendig, weil
es nämlich gegenstand eines Vertrages ist, dich ich abschliesse ...
du tust es nicht? Das ist dann wohl letzten Endes Dein Problem, oder?

Oder gehörst Du zu der Kategorie von Leuten die willkürlich Verträge
unterzeichen und hinterher meinen sich nicht dran halten zu müssen,
weil sie behaupten irgendeinen Teil nicht gelesen zu haben? (und
genau DARUM gehts hier doch ... nicht um "habe die AGBs nicht
verstanden" - sondern "war zu faul sie überhaupt zu lesen")

Wenn ich eine Haken an einem Satz mache der da lautet: "Ja - ich habe
die Allgemeinen Geschäftsbedinungen gelesen und akzeptiert!" Dann
willst Du mir doch nicht ernsthaft erzählen, das daran _irgendwas_
unklar ist oder man ein abgeschlossenes Studium in
Rechtswissenschaften benötigt um zu verstehen, das man hier die AGBs
gelesen haben sollte? 

Die Faulheit des Benutzers "sowas automatisch abzuhaken" kann wohl
kaum als Grund dafür herangezogen werden, das man sich daran nicht
halten muß?

Die Verpflichtung, die AGBs bestätigen zu lassen, IST bereits die
staatliche Verordnung damit jeder vor Willkür und bösen
Überraschungen geschützt wird. Und nun kommst Du daher und sagst ...
ja ... was sagst Du eigentlich? ... Das es nun doch noch Leute gibt,
die es nicht auf die Reihe bekommen? und deswegen soll genau was
passieren?

Abgesehen davon: wenn jemand z. B. bei torrent.to auf den
GoogleChrome-download klickt, dann seine Daten irgendwo reinhämmert
und dabei immer tapfer auf "bestätigen" klickt ... dann erlaube ich
mir einfach mal zu urteilen: er/sie hat es auch nicht besser
verdient, als ne Rechnung zu bekommen.

Das Urteil erlaube ich mir auf der gleichen Grundlage, mit der Du
darüber urteilst, das Verträge nicht rechtskräftig sein sollen, weil
einer der Vertragspartner zu faul gewesen ist, sie durchzulesen.

mfg G.N
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