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  • GpunktN

477 Beiträge seit 14.03.2001

Re: Eigenverantwortung kontra Dreistigkeit

Der Gesetzgeber ist imho dafür zuständig "Rahmenbedingungen" zu
schaffen.

Gegenwärtig ist es so, das eben eine Allgemeine Geschäftbedingung
bereits eine solche Möglichkeit darstellt einen Vertrag entsprechend
zu gestalten. 

Nochmal (nur um ganz sicher zu gehen) : in diesem Fall hat hat der
Anbieter einen Preishinweis auf der Registrierseite gegeben, und
diesen auch in den AGBs vermerkt (Die "Tiefe des Dschungels" war hier
also ganau: ein Klick, und lesen) - NATÜRLICH spekulieren die
Betreiber der Seite darauf, das der Nutzer den Preis nicht vergleicht
UND das eben der generelle Glaube vozuherschen scheint, das im
Internet "alles" gratis ist - ABER: nur weil die selbe Software sonst
meistens  gratis heruntergeladen werden kann, ist das Angebot "an
sich" noch lange nicht verwerflich. Das was hier als "Abzocke"
vorgestellt wird, ist eher die Bequemlichkeit des Benutzers seine
Daten einfach so zu verteilen und einen Vertrag ungelesen zu
akzeptieren.

Mein Punkt ist hierbei: JA - Preise haben per se nichts in AGBs
verloren. Aber das Kernproblem bei den Nutzern ist: sie bewegen sich
einfach zu sorglos in einer Umgebung die ihnen nicht unvertraut ist.
Ausserhalb des Internets würde niemand auf den Trichter kommen nach
staatlicher Regulation rufen, wenn jemand auf dem Wochenmarkt ein
Kilo Äpfel für 3 Euro kauft, wenn die selbe Sorte am anderen Ende des
Marktes für 1,50 Euro angeboten wird?

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen: es ist manchmal besser
vorhandene Regularien erstmal zu benutzen, statt nach weiteren
Regularien zu verlangen. Dann offenbar ist (wenn man den Beitrag mal
aus einer anderen Perspektive liest) der "unerfahrenen Vielsurfer"
bereits mit den wenigen Regularien überfordert, die es bereits gibt. 

Selbst wenn man das mal weiter spinnt: Dann muß irgendwo auch mal
eine staatliche Kontrolle erfolgen, das "vorgeschriebene Mechanismen"
auch genutzt werden. Was bedeutet: nutzt man sie nicht: muß man eben
mit einem Bußgeld rechnene - vielleicht analog zu Strassenverkehr:
Das Anschnallen der eigenen Person bringt der Allgemeinheit erstmal
gar nichts - trotzdem kostet es xEuro, wenn die Polizei jemanden
kontrolliert und derjenige ist nicht angeschnallt.

Der Schutz der Schwächeren durch den Gesetzgeber ist imho eine Mär.
Natürlich ist nicht jeder Schuld, der auf Bauernfängerei hereinfällt.
Aber liegt hier wirklich Bauernfängerei vor? 

Meine individuelle Grenze wo ich von "Abzocke" reden würde an einem
Beispiel:

Das liebe Auto (ich benutze es, kenn mich aber nicht wirklich gut
aus): Aber Werkstätten sind für mich der inbegriff der Abzocke.

Ich habe meinen Wagen in eine Werkstatt gebracht (Auswechseln der
hinteren Bremsen)

Dort gibt es dann "komplettangebote"
- 4-Punkte-Servicecheck, 
- montage (ab/an) der räder (20)
- montage (ab/ab) von bremsen und bremsscheiben (70)

Die Zahl dahinter habe ich irrtümlich für den Preis gehalten, das das
material noch dazukommt war klar. Ich habe extra nochmal gefragt, ob
damit alle "arbeiten" abgegolten (aus früheren Erfahrungen: also auch
"Gangbarmachen der Bremse") sind 

heraus kam eine rechnung von 300 EUR

so:
selbstverständlich ist bei jedem 4-punkte-servicecheck eine lampe
kaputt, die ca 3 EUR kostet und ausgewechselt werden muß (ist dem Tüv
eine woche vorher nicht aufgefallen - nun gut)
natürlich fehlt auch exakt ein Liter Schweibenwischwasser - im Wert
von etwa 6 Euro ... Leute: ich sage euch: kauft Wasser-aktien!

nun gut: das Material schlug mit ca 150 EURO zu Buche. 
Die Zahl hinter den Positionen war insoweit der Preis, als das es
eigentlich "AW" - Einheiten sind ... und eine Stunde = 100AW sind -
und der Stundensatz einen Mechanikers offenbar mit 100EUR berechnet
wird (... ich hätte mich vielleicht doch nicht mit einem Studium
aufhalten sollen)

Dann wollten sie mir aber noch 40 EUR für das "Gangbarmachen" der
Bremse berechnen ...

Es ist schon dreist, das das ab- und anbauen der Reifen 20 Euro
kostet ... denn das Umstecken von Winter- auf Sommerbereifung kostet
ca 16 Euro ... und da sprechen wir von 4 reifen ... ganz
grundsätzlich möchte ich mal erleben, wie die die Bremsen auswechseln
wollen ohne die Reifen zu entfernen ;-)

Die Argumentation "die berechneten AWs sind ja ein Durchschnittswert,
falls mal eine Schraube angegammelt ist und man die nicht so einfach
abbekommt" ist natürlich etwas, was den zusätzlichen Posten
"gangbarmachen" ad absurdum führt. (dieser Posten wurde dann auch
"großzügig" entfernt)

Damit lag ich immer noch 20% über dem was ich angenommen hatte.
Selbstverständlich ist eine Fachwerkstatt dazu in der Lage bei einem
Fahrzeug in "Standardausstattung" auch die erwarteten Materialkosten
in den Auftrag zu übernehmen - natürlich wissen sie, dass die Bremsen
immer "Gangbar" gemacht werden sollen - warum ist das nicht
gegenstand des "Komplettangebots"? 

Fazit: 
1) ja - ich bin selber schuld, dass ich mir nicht vorher einen Preis
habe drunterschreiben lassen und diesen nicht ordentlich vergleichen
habe - einem Kfz-mechaniker wäre das sicherlich nicht passsiert ;-)

2) Die Kombination aus (vorsätzlich?) inkompetenter Beratung und
(offensichtlich) inkompenter Kundschaft ist immer eine Grundlage für
Ärgernisse.

3) Das Einholen von Kostenvoranschlägen für übrigens zu
"Bearbeitungspauschalen" die man bei durchführung der Reparatur
verrechnen kan (*omg*)

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