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  • GpunktN

477 Beiträge seit 14.03.2001

Re: Eigenverantwortung kontra Dreistigkeit

Naja - das Ergebnis ist für mich persönlich nicht die hypothetische
Möglichkeit eines "Was wäre wenn es noch schlimmer gekommen wäre"
(Wg. Abo: Bei einem Neuwagenkauf ist man übrigens dazu angehalten
sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt zu pflegen, um die
Werksgarantie aufrecht zu erhalten) sondern eher die Erkenntnis: Ich
habe die mir zur Verfügung (und vom Gesetzgeber vorgesehenen)
stehenden Möglichkeiten komplett _nicht_ benutzt - Was natürlich auch
mein gutes Recht ist. Aber dennoch habe ich den Auftrag erteilt ...
die besagten Teile der Rechnung fand ich unverschämt.

... Womit ich jetzt ein Stück schlauer bin ... und die Werkstatt um
einen Kunden ärmer ist ... ;-)

Aber: Eigentlich besteht folgendes Problem fast überall wo nach
staatlicher (Mehr-)Regulation gerufen wird: Das Problem wird
offenbar, weil vorhandene Möglichkeiten schlicht nicht angewendet
werden.

Das Beispiel der (mal wieder) aktuellen Diskussion über Alkoholkonsum
veranschaulicht das Muster recht gut: eine Studie gibt Aufschluß
darüber, wie oft sich 10-20 jährige ins Koma saufen ... und es wird
nach staatlicher Regulation gerufen. ... nun: die aktuelle staatliche
Regulation ist aber: Menschen unter 16 dürfen gar keinen Alkohol
konsumieren, zwischen 16 und 18 nur Biere/Weine und mit Erreichen der
Volljährigkeit dürfen sie trinken was sie wollen.

... 
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