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  • Matt Drayton

mehr als 1000 Beiträge seit 17.10.2005

Just my two cents: Vorgehen bei falscher Anschrift

p_kater schrieb am 13. Mai 2009 12:31

> > > Überwiegend sind die Richter
> > > der Meinung, dass bei den üblichen Abofallen
> > > kein wirksamer Vertrag zustande kommt und
> > > deshalb keine Zahlungspflicht besteht...
> > > Zwar ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften
> > > gegen Abofallen-Betreiber, doch bislang ist 
> > > es in keinem einzigen Fall zur Anklage gekommen.

> > ... müßte eine Staatsanwaltschaft oder
> > ein Richter dafür sorgen, daß der Provider
> > die tatsächliche Person ermittelt, die zum 
> > damaligen Zeitpunkt die gespeicherte IP-Adresse
> > verwendet hat, um Abzockern zu "ihrem Recht zu
> > verhelfen."

> Eben, und deshalb wird es dazu gar nicht kommen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, sind wir
uns einig, daß es eher unwahrscheinlich
ist, daß ein Abofallen-Betreiber einen Richter 
oder einen Staatsanwalt findet, der bereit
ist, ihn bei seiner Abzocke zu unterstützen.

Unabhängig davon bin ich nach meiner Interpretation von
http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=5553882&forum_id=55423
prinzipiell nicht verpflichtet, im Internet meine 
wahre Identität offen zu legen. Wenn ich also 
der Meinung bin, daß ein Angebot kostenlos und 
meine Anschrift für dessen Nutzung irrelevant 
ist, steht es mir frei, Angaben zu erfinden. 
Könnte ich mich mit dieser Argumentation auch gegen 
den Vorwurf eines vorsätzlichen Betruges wehren?

> Schade, dass man zukünftig im Web 
> nicht  auf den Artikel verweisen kann.

Unter
http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=16719103&forum_id=2
habe ich einige Online-Quellen
des Heise-Verlages zusammengetragen.

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