Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

639 Beiträge seit 18.09.2007

Emotionalität,Gewissen,Meinung haben in der Gesetzeserlassung NICHTS zu suchen!

Gewissen und Meinung haben in der Erlassung von Gesetzen ÜBERHAUPT
NICHTS verloren. Das einzige Gewissen, welches Politiker haben DÜRFEN
(was die Rechtssprechung angeht) ist das der Verfassung.

Auch wenn hundermal behauptet wird, dass eine anlasslose VDS
strafrechtlich sinnvoll ist. Das ist emotionales Geschwafel, da man
mit jedem Gedanken an eine anlasslose VDS gegen die Vefassung tritt.
Es ist auch vollkommen egal, ob es um KiPo, "Terroristen" (die nicht
Existieren), oder den Untergang der Welt geht.

Und ja, unsere Verfassung steht über dem EU Recht. Und eine
Richtlinie MUSS NICHT umgesetzt werden.

Jeder Jurist schlägt da die Hände über den Kopf.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten