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  • Böker Photovoltaik

1 Beitrag seit 20.09.2024

Re: Sind BKW mit Speicher überhaupt zulässig?

In Foren werden häufig unterschiedliche Fakten vermischt.
Der Stromspeicher an einem Mikrohybridwechselrichter ist zulässig. Der Speicher ist wie die Photovoltaikmodule auf der DC Seite angeschlossen. Auf der Wechselstromseite kann der Mikrowechselruchter maximal 800W Wirkleistung in den Stromkreis einspeisen und entspricht damit den Bestimmungen für eine steckerfertige Solaranlage.
Unzulässig wird es, wenn man zusätzlich einen Stromspeicher an sein Hausstromnetz anschließt, der die gleiche Wirkleistung wie der Wechselrichter einer steckerfertigen Solaranlage hat, so dass die 800Watt Grenze überschritten wird.
Sobald mehr als 800Watt Wirkleistung auch nur theoretisch gleichzeitig ins Stromnetz fließen können, muss die Photovoltaikanlage gemäß EEG erst durch einen Antrag beim Netzbetreiber genehmigt werden. Damit gelten dann auch alle VDE Regeln wie die VDE AR 4100 und die AR 4105.
Das bedeutet: neuer Zählerschrank.

Es muss für die Balkonkraftwerk-Stromspeicher sichergestellt sein, dass kein Strom aus dem Stromspeicher ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Das macht man mit einem Anti-Backflow Modul. Das ist dann kein Smartmeter sondern ein einfacher Messwandler, der die Phase überwacht, auf der das Balkonkraftwerk einspeist.

Der Stromspeicher wird so entladen, dass der Strombezug der Phase verringert wird aber nicht negativ wird und damit zur Einspeisung führen würde.

Wenn Stromspeicher nachts einspeisen würden, könnte das zum Problem für unsere Stromnetze werden.

Ich hoffe die Antwort ist hilfreich.

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