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  • !THINK!

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2012

Als Alarmanlage KEIN PROBLEM!

Als Alarm- oder auch Wohnungs-Überwachungsanlage in den eigenen 4 Wänden sehe ich aber keinerlei Problem! - Es sei denn ich zeichne eben - wie im Artikel dargestellt - die Äußerungen eines DRITTEN auf ohne ihm das zu sagen...

Die nächste Stufe wäre dann eine Video-Session z.B. mit Signal mit einem Dritten, die ich in meiner Wohnung aufzeiche, ohne ihm das zu sagen. Und das ist auch gut so!

Sogar das Verkaufsgeschwätz eines Vertreters, wenn er denn falsche Tatsachen vortäuscht usw. dürfte wohl gerichtlich auswertbar sein, da dieser ja in meinen privaten Hoheitsbereich eingedrungen ist um mir etwas zu verkaufen...

Wenn ich aber meine Wohnung damit gegen Einbrecher absichere und zwei Ganoven sich in meiner Wohnung über Ihre Sex-Affären oder gar ihren nächsten Bruch unterhalten, dann könnte ggf. im ersten Falle ein Problem entstehen, da die Wohnung selbst in widerrechtlicher In-Besitznahme einen Vertrauensraum darstellen könnte. - Es dürfte indessen nicht so streng sein, wie mit der Fluchtmöglichkeit, die ich dem Einbrecher bei Feuer usw. geben muss, damit er sein Leben retten kann.

Doch dürfte dabei dann §127 StPO ziehen, der mir ja auch das Recht gibt z.B. eine solche Person vorläufig fest zu nehmen. Zu einer Festnahme gehört im Zweifel aber auch die Beweissicherung und zu dieser gehört das Video...

Und damit dürfte die meisten Probleme als Alarmanlage abgedeckt sein.

th

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