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  • Moody

mehr als 1000 Beiträge seit 08.05.2001

Ich wage zu bezweifeln, dass der Schutz fuer Wohnungseinbrecher gilt

Natuerlich kann ich Gaeste oder Kunden nicht pauschal ueberwachen, selbst in meiner Wohnung nicht, das gilt aber nicht fur ungebetene Gaeste und Einbrecher.

In meiner Wohnung habe ich jedes Recht gegen mich gerichtete Handlungen zu dokumentieren in In Wort und Bild, unabhaengig davon ob die Aufzeichnung fuer die Eindringlinge offensichtlich ist oder nicht.

Wenn das umfunktionierte Smartphone allerdings laufend Daten sendet, dann muss natuerlich sichergestellt sein, dass niemand, auch nicht der Betreiber der speichernden Server, das Material ansehen oder abhoeren kann. Nur der Nutzer darf diese Daten im Klartext sehen koennen.

Ich wuerde mir keine grauen Haare wachsen lassen ggf. Videomaterial als Beweismittel einzubringen wenn Haven Einbrecher bei mir zu Hause oder im Hotelzimmer gefilmt hat.

Und nur darum geht es bei haven, dass man Spionagedaten von untreuen Partnern oder generell bestimmte Situationen heimlich aufnehmen will ist ja nicht im Sinne des Programms. Wo kein Richter, da kein Klaeger - aber in solchen Faellen wuerde ich mich hueten solche "Beweise" dem Gericht oder der Polizei vorzulegen.

Gruss
M.

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