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Avatar von thogar
  • thogar

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2010

Mögliche Lösung?

Da es ja u.a. TKG §90 angesprochen wurde, also Sendeanlagen "die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen", es also auch um das Versteckte dabei geht könnte man doch einfach einen beschriften Klebestreifen mit der Aufschrift "Ich bin eine Wanze (oder Abhörgerät), ich zeichne alles auf und sende es weiter" gut sichtbar auf das Smartphone-Display kleben.

Liegt das Smartphone damit beschriftet gut sichtbar bei einer Unterhaltung auf dem Tisch sind alle am Tisch informiert, eben so Menschen die bei Dissidenten die Zimmer durchwühlen oder wer auch immer damit jetzt erwischt und aufgezeichnet werden soll.
Fraglich wäre ob dann StGB §201/a überhaupt noch greift?

Gegen die Bedenken des BDSG (und vielleicht auch StGB 201/a) empfehle ich eine Art Opt-in&go-out Lösung, mobil mit einem Zettel, sonst feste Aufkleber oder Schilder an der Wohnungstür und den Fenstern (wichtig für den Datenschutz bei Einbruch) auf denen in etwa steht "Mit dem betreten der Räume stimme ich den Nutzungsbedingungen zu (*) - wenn nicht, bleibe ich draußen." (*) die Nutzungsbedingungen können unter der Fußmatte, beim Nachbarn oder sonst wo eingesehen werden - da steht dann halt natürlich drin das alles aufgezeichnet und gespeichert wird...

Vielleicht könnte man solche Ausdrucke und Schildchen bzw. den Druck dafür auch gleich in die App integrieren?
Oder reicht nicht auch eine Kennzeichnung mit Aufklebern wie hier:
https://www.drsticker.de/shop/stickers/security-stickers/
um die Nutzung der App in Deutschland legal zu machen?

Falls sich jetzt jemand fragt ob das Posting ernst gemeint ist, ja das ist es tatsächlich.
Aber ich kann natürlich verstehen dass sich mancher fragt der ein modernes Smartphone benutzt, warum das was auf dem Klebestreifen steht nicht eigentlich auch jetzt schon gut sichtbar vom Hersteller ins Displayglas und Gehäuse graviert wurde...

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