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Avatar von Markus Montz

32 Beiträge seit 01.03.2017

Re: Mal (spät) nachgefragt...

Die BaFin wird allerdings nicht in einem konkreten Fall helfen. Das ist qua Gesetz nicht ihre Aufgabe. Sie würde erst tätig, wenn es bei einer Bank zu auffälligen Häufungen kommt oder wenn eine Bank gegen Gesetze verstößt - und auch dann nur mit ihren Sanktionsmitteln gegen die Bank und nicht als Anwältin des Verbrauchers. Ich habe sie daher bewusst nicht erwähnt.

Gleiches gilt für die Ombudsleute und Schiedsstellen, auch die können nur sehr eingeschränkt helfen. Nur eine Anwältin oder ein Anwalt kann vollumfänglich die Interessen ihres Mandanten vertreten.

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