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27 Beiträge seit 28.11.2004

Kriminell

Jüregen Schmidtt windet sich für mich unverständlicherweise herum: Ob denn das verschicken des Emotet allein schon strafbar sei, es würde ja nur gelogen und: ist lügen strafbar? Solche seltsamen Äußerungen macht er im beröffentlichtem Gespräch. Natürlich ist es strafbar, durch a) illegalen großangelegten Datenklau im Vorfeld b) Betrugsmails (Basis von Betrug ist immer "lügen") und c) durch das eigentliche Ziel, das Netz des Opfers zu kapern oder zu stören oder lahmzulegen oder andere denkbare Straftaten zu begehen. Z.B. eine beauftragte gezielte Störung des Betriebs durchzuführen. Herr Schmidt kann da selber nachdenken.
Der ganze Mumpitz zeigt aber auch, wie ahnungslos Firmenmitarbeiter im IT-Netz agieren und wie irritzig vernachlässigt der Datenschutz von der Geschäftsführung dieser Firmen wird. Das ist ja fast noch unerträglicher wie beim Enkeltrick an Oma und Opa.

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