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  • Tosnic

7 Beiträge seit 10.09.2024

Re: DSL-Vertrag: zu wenig Leistung -> Minderung des Entgelts

Scheinbar hat es Drillisch mittlerweile geschafft, zumindest ansatzweise die vereinbarte Geschwindigkeit zu liefern.

Jetzt müssen sie noch nachweisen, dass die "vereinbarte Bandbreite" bei mir ankommt. Leider habe ich in den entsprechenden Beiträgen in der c't und auch im Internet keine klare Aussage gefunden, wie der Nachweis zu erfolgen hat. Muss der Anbieter einen unabhänigen Test durchführen lassen? Oder kann der Anbieter einfach sagen "jetzt ist alles OK"?

Übrigens als Warnung für andere, die auch eine Minderung durchsetzen wollen:

Denken Sie bitte daran, Ihre Rechnungen vorsichtshalber weiterhin ungekürzt, unter Vorbehalt zu bezahlen, solange die Abweichungen und die Höhe eines eventuellen Minderungsanspruches mit Ihrem Anbieter nicht geklärt sind.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.10.2024 10:48).

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