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  • AGoetz

mehr als 1000 Beiträge seit 16.05.2013

Strafmilderung

Wenn eine Tat nach mehreren Gesetzen unter Strafe steht, ist doch die mildeste Vorschrift anzuwenden. Wenn also bisher nach §§ 202 ff., 303 ff.vergleichsweise hart bestrafte Taten künftig nach §123 o.ä. vergleichsweise milde oder gar nicht bestraft werden würde, hätte sich diese Politikerin als solche einen Namen gemacht. Ob das das eigentliche Ziel ist? Wer sollte davon nutznießen? Etwa die kühnen (Ab-)Hörmänner <SCNR> der Behörden?

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