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  • Ludwig Gaßner

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2000

die Datenschutzerklärung des BSI ist im heise-Artikel falsch dargestellt

Im heise-Artikel wird beanstandet, dass man vorher einwilligen muss,
dass seine bei der Prüfung anfallenden personenbezogenen Daten
"erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen".

Dieser Hinweis ist eine juristische Notwendigkeit. Eine EMail-Adresse
zählt als personenbezogene Daten und für die Prüfung ist es
unumgänglich dass sie "erhoben, verarbeitet und genutzt" wird.

Man stelle sich vor das BSI würde derlei tun ohne die vorherige
Einwilligung des Benutzers. Das wäre ein gefundenes Fressen für
Abmahnanwälte.

Aber viel wichtiger ist das was im heise-Artikel einfach
unterschlagen wurde:

---------------------------------------------------
"Hinweis: Sämtliche personenbezogene Daten, die bei Nutzung des Tests
erhoben werden, werden vollständig gelöscht, sobald der Test
abgeschlossen ist."
---------------------------------------------------

So steht es auf der BSI-Prüfseite, direkt unter dem Eingabefeld.

Fazit:
In Sachen Datenschutz ist die Vorgehensweise des BSI absolut korrekt,
juristisch wasserdicht und vorbildlich weil die Daten sofort nach der
Verarbeitung wieder gelöscht werden.

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