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  • MaxU

674 Beiträge seit 11.06.2003

Re: ..die bieten eine GEldrĂĽckgabe an???

heikom36 schrieb am 4. Januar 2013 19:21

> 
> Öhmmmm.... die sollen mal einen Blick ins BGB werfen, dann werden sie
> feststellen das sie in einem solchen Fall dazu verpfichtet sind wenn
> noch Garantie besteht.

Öhmmmm (auch), warum müssen immer Leute ohne Ahnung so eine dicke
Lippe riskieren?

1. Auch so einem S...unternehmen wie Tchibo ist die Nachbesserung
erlaubt.
2. Hat das mit Garantie erst einmal nichts zu tun, was du meinst ist
Gewährleistung
3. Wenn der Kunde die Malware bereits mit einem AV-Programm
erfolgreich entfernt hat, dann ist das Gerät auch nicht einmal mehr
mangelhaft.

> 
> Sollte Schaden angerichtet worden sein, so müssten die ihn auch
> ersetzen. 

Darüber haben weder ein Windei noch ich im Zweifel zu entscheiden,
sondern ein Gericht (oder die PR-Abteilung von Tchibo, wenn sie
freiwillig entschädigen sollten).
> (Einen Virenscanner zu nutzen ist klug, aber keine Pflicht 
das haben Gerichte schon durchaus anders gesehen.
Ohne AV-Scanner Mitschuld, ohne Backup größtenteils Pech gehabt.

> die sollten eher glücklich sein wenn sie mit einem blauen
> Auge davonkommen.
Zumindest ein Satzteil von dir, der stimmt.

Schönes WE noch

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