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mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2010

Gezielte Fehlinformation?

"Das Umsatzsteuergesetz besagt, dass jeder Unternehmer ist, der
selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen
ausübt."

Hier ist ein kleiner, aber ganz entscheidender Fehler drin, der
natürlich auch den Schüler zum Unternehmer und somit zum
Umsatzsteuerpflichtigen macht.

Entscheidend ist NICHT die Erzielung von Einnahmen, sondern die
sogenannte Gewinnerzielungsabsicht! Sie ist deutlich von den
Einkünften, die aus Einnahmen aufgrund von Veräusserungen
Privateigentums entstehen, zu unterscheiden.

Des weiteren wir der Junge nicht Unternehmer, wenn er Gegenstände
seines Alltagslebens verkauft. Er wird es erst dann, wenn er
Gegenstände mit dem Ziel der Weiterveräussung erwirbt. 

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