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Avatar von Graf Porno von Geilsberg

mehr als 1000 Beiträge seit 04.06.2003

Re: Zwischenfrage

> Die Höhe des Gewinns ist nicht relevant! Du musst nur Gewinn machen.
> Die Zwangsauflösung mangels Gewinnerzielungsabsicht tritt auf, wenn
> du über mehrere Jahre Verluste auf Grund von Abschreibungen hast. Da
> sagt dann das Finanzamt: der will sich nur günstig mit Waren
> ausrüsten.

Läßt sich ja über den Verbleib der Waren herausfinden. Wenn die
plötzlich weg sind, dann hat man natürlich ein Problem. Hat man für
alles eine ordentliche Rechnung und für den Verkauf eine Quittung, so
sieht das anders aus. Steht auf der Verkaufsquittung allerdings
regelmäßig erheblich weniger als der Marktwert, dann könnte es
Beihilfe zu Steuerhinterziehung, Betrugs und noch anderen
Kleinigkeiten werden. Und die Käufer haben auch gleich die
Steuerfahnder im Haus.

Habe leider schon einen Fall erlebt, bei dem eine Frau mehrere Jahre
lang immer etwas unter der Freibetragsgrenze lag. Und ihr haben sie
den Laden dichtgemacht. Daraufhin integrierte sie das Ding in ihr
zweites Geschäft, und plötzlich "durfte" sie dieses als Gewerbe
anmelden.
Nachweislich hatte sie KEINE Verluste gemacht, nur "zu wenig"
verdient. Nun frage ich mich, was für das Finanzamt "zu wenig" ist.
Sie hat sich erfolgreicht zur Wehr gesetzt, aber es hat 2 Jahre
gedauert.
Das Finanzamt kam mit allen möglichen Vorwürfen, nahm ihren Laden
mehrfach auseinander (könnte ja sein, daß sie irgendwelche Einnahmen
verschwiegen hätte, blöd war nur, daß sie exakt die gleichen Mengen
verkaufte wie sie vorher eingekauft hatte, und für alles eine
Rechnung hatte). Die Steuerprüfungen haben ein vielfaches gekostet,
was die Dame an Steuern zahlen mußte.

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