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  • Agitator

mehr als 1000 Beiträge seit 24.05.2002

Vieler Fahrgastrechte & Ausfallentschädigungen hat man sich ja elegant entledigt

Nicht nur in wohl gewollter "Nichtkombination" mit dem Fernverkehr, sondern auch z.B. wo (wohlgemerkt ebenfalls von der Peinlichkeit wegen möglichst abstandswahrend benannten DB-Konzerntöchtern) die Bahnen und ihre Fahrer sogar noch flüchtiger als der Wasserstoff sind, mit dem sie seit letztem Jahr fahren sollten, wenn sie denn ausnahmsweise (egal wie notorisch unpünktlich und überfüllt) überhaupt mal fahren würden - und wo auch Busse aus Personalmangel planlos und unangekündigt verschwinden:
https://www.rmv.de/c/de/service/garantien-fahrgastrechte/rmv-10-minuten-garantie "gilt nicht fĂĽr Deutschlandtickets"
Zuvor immerhin, wenn man schon stundenlang buchstäblich im Regen stehengelassen wurde:

Einzelfahrkarten:
• für die 2. Klasse: voller Fahrpreis bis maximal 6 Euro
Taxikosten:
nach 21 Uhr (planmäßige Abfahrt von Bus oder Bahn)
Erstattung bis zu einer Höhe von 25 Euro alternativ
zur Erstattung der RMV-Fahrkarte

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