Ansicht umschalten
Avatar von martin196r
  • martin196r

40 Beiträge seit 03.07.2021

Der BGH hat die Hersteller-Haftung durch Software-Hersteller bereits bestätigt

Wie der Bundesgerichtshof bereits vor einigen Jahren entschieden hat, besteht jedenfalls gegenüber Verbrauchern für Software-Hersteller eine Haftung aus dem europäischen Hersteller-Haftungsgesetz. Diese Haftung besteht selbstverständlich sowohl für funktionale Fehler die Schäden verursachen, als auch für Sicherheitsprobleme die zu Schäden beim Käufer führen, und das für eine Dauer von 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen des fehlerhaften Produktes == Kaufdatum(!!!) des fehlerhaften Produktes (und nicht etwa nur 10 Jahre nach Erstveröffentlichung einer Software).

Falls ein Software-Hersteller vorsätzlich und boswillig unterlässt vor Ablauf der 10 Jahre ab Kaufdatum den Kunden kostenlose Korrekturen für bekannte Fehler in der Software bereitzustellen, und es entsteht dem Kunden daraus ein Schaden, dann haftet der Software-Hersteller deliktisch für jeden (durch Unterlassung) mitverschuldeten Schaden innerhalb der 10 Jahre ab Kaufdatum.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.06.2024 23:43).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten