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Avatar von sprut
  • sprut

344 Beiträge seit 25.04.2008

Rechtsstaat

Sollte es da nicht erst mal eine Anzeige geben, oder kommt die Polizei neuerdings einfach mal so auf Zuruf vorbei? Dazu fehlt im Artikel leider jede Information, das wäre aber wichtig gewesen.

Des weiteren wäre es interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage und von wem entschieden wird, ob ein Post ein Hass-Post ist. In einer Zeit, wo z.B. jede Kritik am Vorgehen der israelischen Armee und jede Kritik an Hassäußerungen israelischer Politiker pauschal als Antisemitismus eingestuft wird, wäre hier eine saubere rechtssichere Definition wichtig.

Eine Hausdurchsuchung ist ein tiefer Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte. Und diese Grundrechte stehen auch Arschlöchern zu.
Auch der Sinn einer Hausdurchsuchung erschließt sich mir in diesen Fällen auch nicht unbedingt. Welche neuen Beweise will man denn dadurch finden? Der Post steht im Netz, und anonym ist da gar nichts. Wenn man jetzt noch alle Computer, Handys etc. für ein Jahr beschlagnahme, dann weiß man dadurch im Regelfall auch nicht mehr. Nur falls der Beschuldigte das Posten abstreitet, und dann auch noch keine Verschlüsselung benutzt, könnte man dadurch vielleicht noch ein Indiz erhalten, aber das dürfte die Ausnahme sein. Geht es hier vielleicht eher um Schikane?

Vielleicht sind ja die im Artikel betrachteten Fälle eindeutig, aber nur weil die Polizei das behauptet, glaube ich das noch lange nicht. Man mag sich ja heimlich freuen, wenn ein Arschloch plötzlich mit dem Gewaltmonopol konfrontiert wird. Wenn dabei aber die Regeln des Rechtsstaates aufgeweicht werden, wird das irgendwann alle treffen, die eine eigene Meinung haben.

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