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Avatar von R.V.
  • R.V.

39 Beiträge seit 02.06.2004

Haarspalterei oder wer macht denn nun die Anfrage?

Es ist doch genaugenommen der Browser des Anwenders der den Font anfordert und dazu seine IP-Adresse an den Server übermittelt. Es ist nicht der Webseiten-Server/Betreiber.
Natürlich fordert die Webseite dazu auf dies zu tun. Aber es ist wieder mal ein Beispiel dafür, dass die DSGVO für etwas herhalten muss was so nicht beabsichtig war. Ob nun die IP Adresse tatsächlich in die USA übertragen wird, ist nicht Teil des Verfahrens. Das wird überhaupt nicht festgestellt, sondern nur die Möglichkeit dazu reicht schon um als ein Rechtsbruch eingestuft zu werden.
Auf der anderen Seite werden aber von Privatpersonen massive Verstöße begangen, indem Privatadressen und Mailadressen von Webseitenbetreiber ermittelt werden, ohne deren Einveständnis und insbesondere ohne hoheitliche Aufgabe (Polizei/Staatsanwaltschaft).
Der IT-Dienstleister war dazu nicht berechtigt. Ich hoffe dass auch gegen ihn ermittelt wird.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.03.2023 20:41).

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