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  • ALomax

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2014

Interessante Rechtsauffassung ...

"Opfer des Enkel- oder Polizeitricks können von den Tätern keinen Schadensersatz mehr verlangen - immerhin hätte der kriminelle Hintergrund dieser Abzocke jedem Opfer bekannt sein müssen, weil ja in der Presse oft genug zu lesen war, dass es sich um illegale Täuschungen handelt."

Das Problem, das ich hier sehe, ist der Umstand, dass mit den getürkten Abgaswerten ja auch die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erloschen war und Käufer wie auch der Staat durch einige Reifen springen mussten, um den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen. Was bedeutet, trotz der Offenlegung des Betrugs und der prinzipiellen Information der Käufer war der Verkauf der Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt immer noch illegal, weil ohne gültige Betriebszulassung erfolgt - und ich bezweifle mal, dass dieser Umstand aus der bloßen formalen, wirtschaftsrechtlichen Information über die Manipulation der Abgaswerte herauszulesen war.
Sprich, die "sittenwidrige Täuschung" mag beendet worden sein - aber das Tatgeschehen geht halt über diesen Umstand hinaus und ist durch die fehlende Betriebserlaubnis von bloß "sittenwidrig" zu "kriminell" geworden. Was ja auch die rechtliche Verfolgung der Verantwortlichen im Konzern belegt. Und da habe ich so meine Probleme mit der Argumentation, wenn Schadensersatzansprüche aus tatsächlich kriminellen Handlungen erlöschen können, solange das Opfer nur die Möglichkeit hatte, darüber Bescheid zu wissen, dass es es einem Betrug aufsitzt
Ich habe das Gefühl, da wird durchaus mit zweierlei Maß gemessen und ein Betrugsdelikt unterschiedlich bewertet, nur weil es sich beim Täter um einen staatsnahen deutschen Konzern handelt und nicht um gewöhnliche Kriminelle.

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