Das sich jemand informiert bevor er eine solche Investition tätigt ist doch nicht zu viel verlangt und wenn einem Umweltschutz besonders wichtig ist, man sich damit intensiver beschäftigt doch auch nicht.
1. ... gehts ja nicht unbedingt um Umweltschutz, sondern um rein materielle Schäden wie Wiederverkaufswert oder Verwendbarkeit des gekauften Produktes - denn auch, wenn das Produkt auf den ersten Blick verwendet wurde, ist die Betriebszulassung ja erloschen, sprich, die Weiterverwendbarkeit ist an Nachrüstungen gekoppelt, zu denen der Käufer auch gegen seinen Willen genötigt sein könnte.
Im Gegensatz zum "Umweltskandal" waren diese konkreten Folgen erst mal nicht für jeden absehbar, nachdem die Manipulation öffentlich wurde.
2. ... ändert die Tatsache, dass man sich hätte informieren können, nichts am Schadensersatz bei Betrug. In den meisten Fällen kann man einen Betrug durchschauen, wenn man sich "intensiver damit beschäftigt" und entsprechende kongnitive Fähigkeiten besitzt. Trotzdem - wenn ein normaler Krimineller vor Gericht vorbringt, dass das Opfer ja selbst schuld und strunzdoof gewesen sein muss, um darauf reinzufallen, würde kein Richter der Welt darauf antworten: "Ja, genau - die Betrugsmasche stand ja sogar in der Zeitung. Deswegen dürfen Sie das Geld jetzt natürlich behalten." So ein Urteil wäre selbst dann undenkbar, wenn der Kriminelle recht hat und man tatsächlich sehr doof sein musste, um auf den Betrug reinzufallen.
Das ist halt der Unterschied zwischen einem kriminellen Betrug und einem normalen, wenn auch vielleicht etwas "windigen" Geschäft. Und eben dieser Unterschied wurde in diesem Fall nicht berücksichtigt - obwohl andererseits auch niemand abstreitet, dass im Falle VW kriminelles Verhalten vorliegt.