Im Gegensatz zu dem, was der Artikel suggeriert, scheint das Urteil sich nur auf Altverträge zu beziehen, die zu einer Zeit abgeschlossen wurden, als Facebook noch kein Problem mit Pseudonymen hatte. Diese nachträgliche Änderung der Nutzerbedingungen ist unwirksam. Bei neuen Verträgen kann Facebook immer noch Klarnamen verlangen.