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  • Northman

182 Beiträge seit 26.06.2000

Jede aufgekaufte Praxis meiden -> Offenlegungspflicht der Besitzverhältnisse

Berichte über unnötige Behandlungen zur Gewinnmaximierung bei aufgekauften Praxen, gab es ja schon häufiger.
Allein, daĂź die Praxis jetzt nicht mehr nur sich selber finanzieren muĂź, sondern auch Gewinne fĂĽr die Investoren abwerfen soll, deutet schon drauf hin, daĂź es nicht so weitergehen kann, wie bisher... Also so im Sinne des Patienten....
Die viel beschworenen Einsparungen durch eine Zentralisierung von Abrechnungen und dergleichen, reicht mit Sicherheit nicht aus, um die Käufer zufrieden zu stellen.

Das schlimmste ist, daĂź man den Praxen meistens nicht ansieht, ob sie aufgekauft wurden.
Es muĂź eine Offenlegungspflicht geben. Es ist schon bezeichnend, wenn sowas nicht offen kommuniziert wird.

Meine Zahnärztin ist jetzt auch ein MVZ. Habe ich erst so richtig über eine Rechnung mitbekommen. Auf dem Praxisschild steht immer noch nur ihr Name.
Auf der Webseite des Betreibers kann man sich ansehen, welchen Wasserkopf man da mitfinanzieren soll.
Ich wechsel jetzt den Zahnarzt.

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