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  • m.x

300 Beiträge seit 17.07.2013

Es geht nicht nur um Urteile

Klar fällt die Begründung im Zusammenhang mit Urteilen leichter: die werden im Namen des Volkes gesprochen und sollten daher auch vom Volk gelesen werden können.

Aber die Urteile sind letztlich auch nur aus der Sicht des Richters verfasste Meinungsbilder. Ein Urteil kann ausgewogen sein - es kann aber auch Sachverhalte unterschlagen, die im Prozess zu Tage getreten sind. Daher muss meiner Meinung nach die Öffentlichkeit zumindest in gesellschaftspolitisch wichtigen Prozessen auch die Möglichkeit haben sich ein Bild der kompletten Verhandlung zu machen. Dazu ist es aus praktischen Gründen notwendig, dass die Verhandlung per Video aufgezeichnet wird - andere Länder haben dafür die rechtliche Möglichkeit schon lange geschaffen.

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