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  • D.Menti

332 Beiträge seit 29.11.2019

Autobahnen sind überwiegend für den Nahverkehr da

Das Allgemeine Eisenbahngesetz definiert Nahverkehr wie folgt:

Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html
Ich gehe davon aus, dass eine ähnliche Definition (Achtung: "in der Mehrzahl", nicht "im Durchschnitt") auf Straßen angewandt zur Erkenntnis führen würde, dass allenfalls die einstelligen Autobahnen abschnittsweise überwiegend von Fernverkehr genutzt werden. Bei den dreistelligen Autobahnen und den Bundesstraßen wird wahrscheinlich ziemlich viel Verkehrsaufkommen innerhalb einer Kommune und dem unmittelbaren Nachbarn stattfinden.

Ich fände es wünschenswert, wenn die monetären Zuständigkeiten für Straße und Schiene/ÖPNV gleichartig wären.

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