Eintritt ohne Zutun, Austritt nur für den, der es sich leisten kann und der zum Amt kommt, damit der Notar das persönlich bestätigen kann?
Ist das Verfassungsgemäß?
Oder sind Verfassungsrichter mehrheitlich steinalt und relögiös und winken diese künstlichen Hürden trotz gesetzlich vorgegebener Trennung von Religion und Staat durch?
Und was ist, wenn die Kinder in diesem Verein sind, nur weil die Eltern es eben auch waren und dann die Kinder mitgenommen haben, die Eltern sind aber zwischenzeitlich ausgetreten oder verstorben? Müssten die Kinder dann nicht erst einmal aktiv ihr eigenes Kirchenabo unterschreiben anstatt umgekehrt, zu Ämtern rennen und Notare beschäftigen zu müssen?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.09.2022 07:13).