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Avatar von Frutsch
  • Frutsch

mehr als 1000 Beiträge seit 18.09.2002

Irgendwie völlig daneben

Das BDSG weicht doch gerade die Anforderungen der DSGVO auf. Würde man den Paragraphen streichen, bräuchten viel mehr Firmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Mal ganz grob verkürzt, ohne auf spezielle Einzelheiten einzugehen:
BDSG: Betriebe ab 20 Personen, ...
DSGVO: Betriebe ab 10 Personen, ...
jeweils: ... die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassen.

So einen Beauftragten muss man gar nicht einstellen, man kann das auch extern vergeben. Die Kosten, die durch eine einzige Falschauskunft entstehen können, machen so einen Beauftragten zu einer sinnvollen Investition. Selbst wenn man unter der Grenze liegt. Man kann nach Aufwand bezahlen, dann ist das auch gar nicht so teuer.

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