Deutschland beschreitet beim Breitbandausbau sonderbare Wege. In den nächsten Jahren wird sich so wohl auch nichts an der schlechten Platzierung im weltweiten Vergleich ändern.
In den USA darf ein Internetanschluss nicht mehr als Breitbandanschluss bezeichnet werden, wenn er nicht mindestens 100MBit/s im Down- und 20 MBit/s im Upstream leistet. Und hier?
Aktuell findet bei uns der Breitbandausbau mit Glasfaser statt. Letzte und diese Woche waren die Bauarbeiten, bei denen das Glasfaserkabel bei uns in der StraĂźe verlegt wurde.
In unserer Straße bekommt jedes Haus einen Glasfaseranschluss, nur unseres nicht. Die Begründung hierfür: Unser bestehender VDSL-Anschluss ist nach deren Ansicht zu schnell und der Ausbau daher nicht förderfähig.
Ich habe angeboten, dass ich unseren Hausanschluss dann eben selbst bezahle. Aber auch das wird uns verwehrt. Begründung: Das kann als Fördermittelbetrug ausgelegt werden. Für mich ist das absolut unverständlich. Wenn ich es selbst bezahle, dann kann das kein Fördermittelbetrug sein.
Die Besonderheit bei uns ist: Bei uns im Haus ist neben den privaten Räumen auch ein IT-Unternehmen mit 2 Arbeitsplätzen ansässig. Da unsere Arbeit sehr datenlastig ist, sind wir auf schnelles Internet zwingend angewiesen. Ich würde bei der Telekom sofort den schnellstmöglichen Anschluss (1.000 MBit mit 200MBit Upload) buchen.
Aner das Landratsamt in Bautzen verhindert hier aktiv, dass wir mit der fĂĽr unsere Arbeit zwingend notwendigen Infrastruktur versorgt werden. Der Telekom wird sogar untersagt, uns den Anschluss auf eigene Kosten zu verlegen.
Es ist doch gerade das Ziel, IT-Unternehmen den ländlichen Raum attraktiv zu machen. Bei mir wird aber genau das Gegenteil erzeugt. Da mir die nötige Infrastruktur aktiv verwehrt wird, werde ich quasi dazu gezwungen, mit meinem Gewerbe den ländlichen Raum zu verlassen. Womit unserer Gemeinde dann natürlich auch zukünftige Gewerbesteuern entgehen werden.