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Avatar von ShakeHead
  • ShakeHead

mehr als 1000 Beiträge seit 11.07.2000

Man müsste lediglich die Abmahngebühr deckeln

Nehmen wir mal an es gäbe eine DSVGO-Abmahnung, dann richtet sich die Abmahngebühr nach dem entstandenen Schaden und der ist eher gering.

Damit wäre doch dem Vorgang genüge getan.

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