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  • Gast (830)

8 Beiträge seit 01.05.2015

Tink AGB: "bis zu 365 Tage zurückliegende Umsätze" - dann doch Auto

Wie folgt reproduzierbar:
- Tink auswählen
- Es erscheint ein Screen mit:
- Zugangsnummer & PIN - Eingabe (nicht von meiner Bank)
- Checkbox "ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen"

Den Link öffnen. Dann zu Kapitel 3.1 scrollen.
Dort den Link Datenschutzerklärung öffnen.
Punk 1.1 unter a) dritter Punkt steht: "
Sobald eine Verbindung zu Ihrem Online-Banking aufgebaut wurde ... können von uns folgende Daten ausgelesen werden: * Bankverbindungsdaten (Kontoinhaber, Kontobezeichnung, IBAN, BIC, Kontonummer, BLZ) * Finanzinformationen (Kontostand, Verfügungsrahmen, Disporahmen, bis zu 365 Tage zurückliegende Umsätze, Daueraufträge, Terminüberweisungen)

Vermutlich wird argumentiert, dass das nur bei Kredit-Anfragen gemacht wird und dass das so auch in den AGBs steht.

Ob dass dann auch stimmt oder man das Deutschland-Ticket-ABO auch als Kredit umdeuten könnte, schwer für mich als Nicht-Jurist zu beurteilen. Gefühlt juristische Grauzone.
Oder: Kaufe nie ein Produkt, das du nicht verstehst. Also meine Pin haben die nicht bekommen. Fahr ich halt doch mit dem Auto.

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