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  • Kermit00

546 Beiträge seit 04.12.2009

Verfolgung und Haftung der Täter

Das Versagen sehe ich hier mehr auf Staatsseite. Dieser muss sich mit den Betreibern zusammensetzen, wie man die Täter auf frischer Tat ertappen kann! Die Roller melden doch eh jede Bewegung live. Ein Staat, welches Privateigentum gewährleistet, muss auch helfen es zu schützen.
Ein Nutzungsverbot zwischen 22-6Uhr halte ich für total schwachsinnig. Genau das ist ja die Zeit, in welcher der normale ÖPNV kaum zur Verfügung steht und durch die E-Scooter sinnvoll ergänzt wird. Ansonsten wäre noch denkbar das Konzept der Sicherung der Scooter zu ändern. Ein Spiralschloss zum Anschließen kann doch auch nicht so schwer/teuer sein anzubauen. Dann müssten die halt angeschlossen werden, wie es seit jeher auch jeder individuelle Fahrradverleiher den Kunden vertraglich vorschreibt. Die jeweilge Kommune müsste im Gegenzug auch für ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen sorgen (z.B zusätzliche Fahrradständer).

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