Eric Mueller schrieb am 20.12.2023 17:43:
Ich hatte das Argument von Dr Goebel so verstanden, dass der Einsatz von nicht-kommerzieller OS-Software im RZ einer Firma (Beispiel: Debian) zukünftig als Risiko eingeschätzt werden könnte, da durch die Ausnahmen keine Produkthaftung greift.
Sowohl als auch.
Wenn ich selber freie OSS einsetze, dann könnte mir meine Versicherung aufs Dach steigen.
Wende ich mich an einen kommerziellen Anbieter, der ja dann voll haften muss, könnte dieser ein Problem mit seiner Haftpflichtversicherung bekommen, wenn sein verkauftes Produkt OSS-Komponenten enthält.