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Avatar von pb823
  • pb823

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2017

Das Leben einfach machen

Sie forderten [..], dass die Strafverfolger ihre Aufgaben erledigen können.

Der Umstand, dass aktuell noch keine technische Lösung existiert, gibt uns nicht das Recht, uns das Leben einfach zu machen, [..], so Nemitz

Ich glaube eher, hier versuchen es sich die Ermittler das Leben einfach zu machen.
Denn wenn die Menschen gläsern wären, dann lässt sich natürlich wunderbar einfach ermitteln. Einfach nur noch in den Daten "googlen" - Ermittlungsabschluss innerhalb 1h - cool.

Was vielen gar nicht bewusst ist, ist dass es sich hier um einen extrem schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre handelt.
Auf der eigenen IT hinterlassen wir heutzutage mehr höchstpersönliche Spuren, als damals die Leute in ihren Tagebüchern. Somit ist der Eingriff sogar schwerer zu werten, als eine Hausdurchsuchung.
Vor diesem Hintergrund sollte es auch entsprechend (ggü. der Hausdurchsuchung) noch höhere Hürden für solche Eingriffe geben.

Ich hätte ja eigentlich gar kein Problem damit, wenn im großen Ausnahmefall die Polizei die IT hackt, um schwere Verbrechen aufzuklären. WENN folgende Bedingungen eingehalten werden würden:

1. Der Eingriff ist die absolute ultima ratio. Es wurden bereits, belegbar und dokumentiert, alle andere mildere Ermittlungsmittel ausgeschöpft.
2. Es dürfen nur solche Beweise verwertet werden, die sich auf den konkreten Straftatverdacht beziehen. (Nein es ist nicht okay, hinterher einen solchen Eingriff damit zu rechtfertigen, dass man zwar keine Beweise für die Mord-Täterschaft finden konnte, aber die Person z.B. ein altes Nackfoto seiner damaligen Freundin besitzt, welche dem Anschein nach eventuell auch 17 Jahre jung gewesen sein könnte -> Jugendpornografie).
3. Sofern kein Strafverfahren eingeleitet wird, ist nach Abschluss der Ermittlungen oder spät. nach einem Jahr der Verdächtige über diesen schwerwiegenden Eingriff nachweislich in Kenntnis zu setzen.

Wenn diese drei Regeln als Bedingung gelten würden. Dann wäre eine angemessene Hürde für die Ermittlungsbehörden gestellt UND die Rechte von evtl. Unschuldigen werden angemessen gewürdigt.

P.S.: Hintertüren oder "Zweitschlüssel" sind per se keine Lösung, da hier unkontrolliert "jeder" darauf zugreifen könnte. Wäre ja so, als wenn bei der örtliche Polizeiwache einen General-Schlüssel zu unserer Wohnung hinterlegt wäre. Theoretisch würden die Beamten ja wirlich nur auf richterlichen Beschluss in unsere Wohnung schauen - Ehrenwort!
Edit: Man stelle sich mal vor, es wäre so. Und bei jedem Straftatverdacht (z.B. Sachbeschädigung) schaut sich die Polizei mal heimlich in unserer Wohnung um. Absurd!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.11.2020 18:13).

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