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  • 6502

mehr als 1000 Beiträge seit 24.03.2000

Das Dilema der Gleichbehandlungspflicht....

Die Realisierung von Abholstationen, bei denen man keinen Kontakt zu anderen Kunden hat und keinen zum Personal hat, wäre manchmal gut machbar.

Auf den ohnehin jetzt leeren Parkplätzen von Ketten wie Medimarkt, Ikea oder Bauhaus würde man die Autos in weiten Abständen parken lassen, die man provisorisch mit abziehbarer, gelber Baustellenmarkierung gekennzeichnet hat.

Die Mitarbeiter des Ladens (mit Maske) könnten die vorbestellten und bereits online bezahlten Waren in den Kofferraum legen, während der Kunde sitzen bleibt.

Oder der Kunde wartet im Auto auf einen Anruf .... und kommt dann, wenn er an der Reihe ist, (mit Maske) an einen provisorischen Ausgabestand in den Eingangsbereich des Marktes - immer nur 1 Kunde gleichzeitig. Dort kann der Mitarbeiter des Ladens (mit Maske) die Ware ablegen und dann 3 Meter weg gehen - wie an Sylvester nach dem Zünden eines Böllers.... ;-)

----> bei solchen Lösungen sollte nach menschlichem Ermessen keine Gefahr drohen
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Problematisch wird das nur, wenn einzelne egoistische, ignorante Arschlöcher -.... ähh... Subjekte meinen, sich nicht an die Regeln halten zu müssen - und ohne, daß sie an der Reihe sind, sich auf den Weg zur Ausgabestation machen.... womöglich noch ohne Maske.
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So ein Modell funktioniert aber nicht in der Innenstadt - womöglich sogar noch in einer Fußgängerzone.

Dort ist weder Platz für wartende Autos, noch ist da großartig Platz für wartende Menschen.

Höchstens wenn es sich um einen Laden mit wenigen Kunden pro Tage handelt, wäre sowas machbar - großzügige Terminfenster vereinbaren und dann Ware übergeben.

Aber da dürfte es sich eher um Waren mit höheren Margen und Preisen handeln, wenn ein Laden in Innenstadtlage von 10 Kunden pro Tag leben kann - ich denke da gerade an sowas wie High-End-Audio, wo der Kunde einen Röhrenverstärker für 5.000 EUR und einen Plattenspieler für 2.000 EUR abholt. Sowas würde sich dann eher schon anbieten, daß es der Händler nach Hause liefert und vor der Haustüre abstellt...

Wird eine bestimmte Zahl an Kunden pro Stunde überschritten, kommt es zwangsläufig irgendwann zu Häufungen wartender Kunden. Da werden die Zeitfenster zu klein, so daß kleinste Verzögerungen bei der Ausgabe zu Staus führen.
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Und dann ist die große Frage:

Darf man das? Den "großen" in Stadtrandlage mit großen Parkplätzen für mehrere hundert Autos den Abholservice erlauben .... und dem kleinen Haushaltswarengeschäft in der Innenstadt nicht?

Und wenn sowas erlaubt wäre - klagt sicherlich jemand dagegen .... und gewinnt womöglich, weil ein Gericht zur vollkommen realitätsfremden Überzeugung kommt, daß ein kleines Geschäft in der Altstadt-Fußgängerzone z.B. 300 Ausgaben pro Tag SICHER handeln kann...wenn es nur entsprechende Auflagen auf dem Papier verpasst bekommt.....

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.12.2020 12:02).

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