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224 Beiträge seit 20.12.2006

Re: wenn man nun einen Täter benennt,

Firebird713 schrieb am 03.11.2021 11:47:

bekommt man dann eine Anzeige wegen Illegaler Ăśberwachung verstoĂź gegen die DSGVO?

Was für ein blöder Schwachsinn hier wieder gefaselt wird.
Natürlich hätte die Mutter ihren Sohn benennen können, doch was hätte das gebracht ?
Das Filmstudio hätte dann den Sohn auf Unterlassung und 2000€ Schadenersatz verklagt. Damit wäre nichts gewonnen gewesen.

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