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  • StYxXx

mehr als 1000 Beiträge seit 19.03.2003

Vielleicht gibt es gar keinen Täter?

Der wahre Täter ist aber immer noch nicht gefunden

Wer sagt, dass es überhaupt jemanden gab, der über den Anschluss eine Urheberrechtsverletzung beging? Es wäre nicht das erste mal, dass die ermittelte IP fehlerhaft ist, Zahlendreher kommen schnell mal.
Nur wir haben hier ein System, das absolut nicht in einen Rechtsstaat passt: Beweise werden vom Kläger in undurchsichtiger Weise gesammelt (nicht durch eine unabhängige Exekutive) aber vorbehaltslos als wahr akzeptiert. Und die Beweislast ist auch umgedreht: Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist. Was nun mal logisch gar nicht möglich ist (wie soll man beweisen, dass etwas nicht gemacht wurde? Offenbar zählt ja nicht mal das Nichtvorhandensein eines PCs).

Ich behaupte jetzt mal, dass das LG Köln die letzten Einhörner getötet hat. Mein Beweis: Ich hab es gesehen, das gilt! So, jetzt liebes LG, beweise mal, dass es nicht so war (oder Einhörner gar nicht existierten)!

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