...also versuche ich es weiter mit wieder anderer Wortwahl.
Letzten Endes braucht es klar definierte Kriterien, die eine Selbstständigkeit / Gewerbe erlauben.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass ich bei gleichbleibender Gesetzeslage Selbstständigkeit / Gewerbe vor 20 Jahren akzeptiert bekomme und genauso übermorgen. Oder eben nicht.
Wenn dahinter kein offen und per Verordnung kommunizierter Algorithmus steht, den ich auf Basis meiner eigenen Daten durchrechnen kann, hängt es am Gefühl des Sachbearbeiters bzw. seinen jeweiligen Vorgaben. Alias Willkür.
Ich gebe ein Beispiel:
"Er kann davon kaum leben und die Gewinnentnahme ist regelmäßig deutlich niedriger, wie das Bruttoarbeitgebergehalt bei einer vergleichbaren Tätigkeit eines abhängig beschäftigten Mitarbeiters."
Dann muss definiert sein und das verlange ich nicht von Dir sondern von demjenigen, der Gesetze und Verordnung schreibt, ab wie viel Jahresverdienst in € 'kaum leben' bedeutet. Und bei wieviel % unter 100% von einem abhängig beschäftigten Mitarbeiter wir hier reden.
Ist das nicht definiert sondern kommt 'auf den Einzelfall' an, bekommen wir vermehrt Situationen, dass auf einmal Leute in einer Scheinselbstständigkeit landen, wenn es die Order gibt, dass 'nun aber mal durchgegriffen werden' muss.
So etwas ist aber eben nicht rechtsstaatlich, da WillkĂĽr und mir ist an der Stelle doch einigermaĂźen egal, ob wir das eben so, immer schon oder sonstwo anders auch so machen..
Rechtsstaatlichkeit ist, wenn der Selbstständige / Scheinselbstständige nachvollziehen kann, weshalb er in welche Kategorie fällt. Und bei Nachvollziehbarkeit gibt es kein 'überwiegend', 'meistens' und ganz sicher kein 'gerade so' oder 'deutlich niedriger'.
Deine Ausführungen zum Thema Freelancer und dem Verbot zum Verkauf von Waren zeigen mir, dass es auch dort mindestens ein Missverständnis gegeben hat. Deine Aussage dazu hat impliziert, dass für ein Gewerbe der Verkauf von Waren relevant sei.
"Ein Gewerbe ist doch kein Merkmal, das gegen, sondern gerade für die Scheinselbständigkeit spricht. Was verkaufst du denn in größerem Umfang an Handelswaren, damit du ein Gewerbe brauchst? Nichts? Die Ampel steht auf Gelb!"
Ich habe klar gestellt, dass man für ein Gewerbe keine Waren verkaufen muss. Warum Du daraufhin erklärst, dass Freelancer keine Waren verkaufen dürfen, obwohl in diesem ganzen Thread bisher niemand irgendwelche Waren weder in kleinem noch größeren Umfang verkaufen wollte, ist reichlich verwirrend für mich, da es mir überhaupt nichts mit der Sache zu tun haben scheint.