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Avatar von nur-so
  • nur-so

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2005

Ungerecht - nur wirklich bedürftigen Helfen - mit Jahresabrechnung verrechnen

Man kann ja jetzt als Sofortmaßnahme das mit dem Abschlag im Dezember machen - dieser sollte jedoch bei der längerfristigen Lösung mit berücksichtigt werden, also bei den nicht bedürftigen (wie mir) dann eben doch später entsprechend der endgültigen Förderung eingezogen werden, also die 12 Cent für alle Monate inklusive Dezmber berechnet werden und den zu hohen Verbrauch voll. Quasi als vorübergehenden Kredit, der hinterher genau abgerechnet wird.

Das wäre für die Gaslieferanten auch kein Problem -schließlich machen die ja sowieso eine Jahresabrechnung.

Bedürftig ist übrigens nicht, wenn jemand dadurch kein neues Auto kaufen kann oder einen Urlaub ausfallen lassen muss. Auch ein Hartz IV-Empfänger nicht, wenn er mehr als der Durchschnitt verbraucht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.10.2022 15:49).

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