Sowohl die Bank, als auch Gericht und die meisten Schreiber hier haben eine zumindest fragwĂĽrdige Sichtweise auf diesen Fall.
In jedem anderen Bereich haftet derjenige, der etwas tut, ohne es zu kontrollieren.
Der Arzt bei seiner Diagnose, der Apotheker bei der Medikamentenabgabe, keiner käme auf den Gedanken den Patienten für die Einannahme eines falschen Medikamentes haftbar zu machen, egal was im Beipackzettel steht.
Nur für Banken und Teile des Internets gilt dieser Grundsatz offenbar nicht, hier werden IT-Kenntnisse von Jedermann vorausgesetzt. Merkwürdige Sichtweise, ich möchte den Bänker sehen, der nach einer falschen Medikamenteneinnahme nicht den Arzt oder Apotheker verklagt.