Abgesehen davon obliege die Lernmittel-Ausstattung dem Schulträger. Der müsse für Grundsicherungsempfängern dann Leihmöglichkeiten zu schaffen habe, wenn Tablet-Schulklassen eingeführt werden sollen. Bedarfe, die zur Durchführung des Unterrichts dienten, lägen in der Verantwortung der Schule und dürften nicht auf Job-Center oder Eltern abgewälzt werden. Und nicht zuletzt habe die Schule in der Bevorzugung von Apple-Technik auch gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. "Ein solcher Rechtsbruch" dürfe nicht durch öffentliche Mittel unterstützt werden, so die Richter.
Für Lernmittel ist der Staat zuständig. Und zwar via Schulbehörde, alles andere führt zur benachteiligung der Unterschicht. Die umfasst in Deutschland ja immerhin fast 50% der Menschen. Auch wenn das keiner wahrhaben will das er auch zu den Armen gehört.
Was man auch nicht aus dem Auge verlieren darf, ist der begründete Verdacht das die Digitalisierung der Schule zur Verblödung der Kinder führt. Stichwort Digitaledemenz.