Ansicht umschalten
Avatar von RSP
  • RSP

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2000

Re: WENN das Vorgehen gegen die DSGVO verstösst

20 Jahre. Da könnte man auf die Idee kommen, Gewohnheitsrecht geltend machen zu wollen. Solange die Datenschutzverstösse keine explizite Straftat darstellen, könnte das sogar klappen. Wir haben kein Unternehmensstrafrecht, also stehen die Chancen vielleicht gar nicht so schlecht?

RSP.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten