Ansicht umschalten
Avatar von MasterOfTheUnicorn
  • MasterOfTheUnicorn

112 Beiträge seit 07.02.2023

Ich gebe jmd. eine Wegbeschreibung. Bin ich nun auch zu belangen?

Sie sind zwar seltener geworden, aber es gibt sie noch immer: Leute, die rechts ran fahren und nach dem Weg fragen. Und ich helfe gerne. Hab mich allerdings auch schon ein paar mal dabei erwischt, dass die Route die ich vorgeschlagen habe über eine "Anliegerstraße" ging. Einfach nur, weil ich dort in der Straße eine kleine Werkstatt/Garage/Lagerräumlichkeit habe, damit Anlieger bin und es für mich damit selbstverständlich ist dort durch zu fahren.
Wäre ich nun Haftbar für einen Strafzettel, den der Auswertige evtl. bekommt? Bin ich nun dafür verantwortlich, weil vllt. an der Straße was nicht in Ordnung ist?
Ich glaube eher weniger. Mir tut es immer wahnsinnig leid, wenn es mir ein paar Minuten später einfällt, dass der Fragende da ja eigentlich gar nicht durchfahren dürfte und u.U. wegen mir eine Strafe kassiert.
Andersrum: mein Hof steht seit geraumer Zeit als "Straße" auf Maps. Diverse Schilder weißen darauf hin, dass es sich ab der Grundstücksgrenze um Privatgrund handelt und unbefugten der Zutritt strengstens verboten ist. (Dazu noch was mit Kameraüberwachung und noch so zwei drei Hinweise, dass hier niemand was zu suchen hat.) In dem Hof kann man auf einer Seite rein fahren und ~50m weiter auf der anderen Seite wieder raus. Ob nun ich daran Schuld bin, weil meine Bewegungsdaten an Google übermittelt werden, weil ich eben genau in der Weise auf meinen Hof fahre oder ob es die diversen Paketdienste sind, die genau das gleiche machen oder irgendein Hirnloser das als "Straße" eingetragen hat? Ich weiß es nicht. Aber seit das so in Maps verzeichnet ist, sind es auffällig viele, die diese Möglichkeit nutzen um zu wenden.
Es hilft auch nicht auf der einen Seite mit dem Tor abzusperren und auf der anderen Seite ein Flatterband/Kettchen aufzuhängen. Hier sind so viele so schmerzbefreit, dass es die nicht interessiert. Prinzipiell könnte ich so im Monat 50-60 Anzeigen wegen Hausfriedensbruch (oder Landfrieden? k.A.) stellen, denn die Kennzeichnung durch Schilder, Tore und Bänder/Ketten sollte eindeutig genug sein.
Aber ich Wette, da würde nichts durchgehen, wenn aber einer der Bäume aus dem angrenzenden Wald mal wegen Altersschwäche umkippt und jmd. "trifft", werde ich mich vor Anwaltsbriefen nicht mehr retten können.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.09.2023 19:06).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten