Wenn die Impfstoffe was taugen und wenn die Impfung effektiv durchgeführt wird, sind in absehbarer Zeit genug Personen auf freiwilliger Basis geimpft um die Pandemie zu stoppen. Dann gibt es keine Gründe für Grundrechtsbeschränkungen egal ob impfwillig oder nicht.
Bis dahin wird entsprechend der Priorität geimpft, hier spricht nun nichts dafür dass sich Geimpfte an für sie unsinnige Regeln halten müssen (falls die Impfung hier einen Einfluss hat). Ungleichbehandlungen ergeben sich also aus dem Ablauf der Impfung und auch aus einem gewissen Ausgleich für die besonders hohen Risiken bestimmter Bevölkerungsgruppen. Sie entstehen nicht primär aufgrund persönlicher Entscheidungen. Wenn allerdings ein Ü80 nicht geimpft werden will, braucht er sich nicht zu beschweren wenn er so behandelt wird wie andere, die noch nicht geimpft werden können.